Vorrausetzungen

Ein Ausbildungsbeginn ist ab 16 Jahren möglich!

Scheinausstellung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr


Nachstehend aufgeführte Unterlagen sind für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen vorzulegen:

  1. Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  2. Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort 
    oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1965
  3. Kopie des Personalausweises oder Passes
  4. Bei einem minderjährigen Bewerber eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Buchung und Information

Falls sie weitere Fragen haben, rufen sie uns gerne an oder kommen nach telefonischer Absprache am Flughafen Speyer persönlich vorbei und überzeugen sich selbst.

mail: [email protected]
phone: +49 1796828934