Vorrausetzungen
Ein Ausbildungsbeginn ist ab 16 Jahren möglich!
Scheinausstellung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
Nachstehend aufgeführte Unterlagen sind für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen vorzulegen:
- Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort
oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1965 - Kopie des Personalausweises oder Passes
- Bei einem minderjährigen Bewerber eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Buchung und Information
Falls sie weitere Fragen haben, rufen sie uns gerne an oder kommen nach telefonischer Absprache am Flughafen Speyer persönlich vorbei und überzeugen sich selbst.
mail: [email protected]
phone: +49 1796828934