Praxisausbildung

  • min. 30 Stunden Flugzeit 
  • davon 5 Stunden Alleinflugzeit


Grundausbildung

Flugzeug am Boden:

  • Checklisten durchgehen 
  • Flugzeug in Betrieb nehmen
  • am Boden mit dem Flugzeug rollen

Flugausbildung:

  • Start & Landung
  • Kurven fliegen
  • Flughöhe halten

Sicherheitsausbildung

Notverfahren:

  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
  • Landeanflüge auf ein Außenlandegelände mit und ohne Motorleistung
  • Verhalten bei Betriebsstörung
  • Flugzustände außerhalb der Betriebsgrenze des Flugzeuges

Die Grundausbildung und Sicherheitsausbildung schließt mit dem ersten Alleinflug ab!

Überlandflugausbildung

  • Streckenfliegen
  • Überlandflüge mit Landungen auf anderen Flugplätzen
  • Fliegen nach errechneten Kursen mit dem Kompass, GPS und Auffanglinien auf der Flugkarte finden


Die Überlandflugausbildung schließt mit der Fähigkeit ab, Streckenflüge zu anderen Flugplätzen alleine durchführen zu können. 

Praxisprüfung

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen und besteht aus zwei Teilen:

  1. Prüfungsteil Überlandflug
    Der Prüfungsteil Überlandflug wird - außer in begründeten Ausnahmefällen - vom Prüfer auf dem zweiten Sitz des UL begleitet. Das Nichtbestehen von zwei Prüfungsteilen im Prüfungsteil Überlandflug führt in der Regel zum Nichtbestehen der praktischen Prüfung. Der Prüfer trifft je nach Schwere der vorhandenen Mängel eine begründete Entscheidung. Das Nichtbestehen von drei oder mehr Prüfungsteilen im Prüfungsteil Überlandflug führt zum Nichtbestehen der kompletten praktischen Prüfung.
  2. Prüfungsteil Ziellandungen
    Alle drei Ziellandungen müssen mit voll gedrosseltem Motor durchgeführt werden. Der Aufsetzpunkt muss innerhalb des ersten Drittels des vorher festgelegten Ziellandefeldes von 150 m x Bahnbreite erfolgen. Nach Maßgabe des Prüfers kann höchstens eine misslungene Ziellandung wiederholt werden. Von den drei Versuchen müssen alle drei bestanden sein; ein vierter Versuch ist nur zulässig unter besonders schwierigen Wetterbedingungen (z. B. extrem böige Verhältnisse). In diesem Fall sollte der Prüfer erwägen, ob nicht die gesamte Prüfung verschoben werden sollte. Wird der Prüfungsteil Ziellandungen nicht bestanden, muss die praktische Prüfung vollständig wiederholt werden.

Buchung und Information

Falls sie weitere Fragen haben, rufen sie uns gerne an oder kommen nach telefonischer Absprache am Flughafen Speyer persönlich vorbei und überzeugen sie sich selbst.

mail: [email protected]
phone: +49 1796828934