Nachstehend aufgeführte Unterlagen sind für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen von Ultraleichtflugzeugen vorzulegen: - Gültiges iegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort
(oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde) - Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
- AZF, BZF I oder II (falls vorhanden)
- Nachweis über Erlaubnisse für Luftfahrer
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Bei einem minderjährigen Bewerber eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren, Scheinausstellung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr |