Die praktische Ausbildung umfasst 30 h Flugzeit auf Dreiachser, davon mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit. Die Praxisausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert: - Grundausbildung
Flugzeug am Boden (Checklisten durchgehen, Flugzeug in Betrieb nehmen, am Boden mit dem Fluzeug rollen) Flugausbildung (Starten, Landen, Kurven fliegen, Flughöhe halten.) - Sicherheitsausbildung
Notverfahren, theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen (Landeanflüge
auf ein Außenlandegelände mit und ohne Motorleistung, Verhalten bei
Betriebsstörung, Flugzustände außerhalb der Betriebsgrenze des
Flugzeuges.) Die Grundausbildung und Sicherheitsausbildung schließt mit dem ersten Alleinflug ab. - Überlandflugausbildung
Streckenfliegen, mindestens zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) (Fliegen nach errechneten Kursen mit dem Kompaß, GPS und Auffanglinien auf der Flugkarte finden.) Die Überlandflugausbildung schließt mit der Fähigkeit ab, Streckenflüge zu anderen Flugplätzen alleine durchführen zu können.
PraxisprüfungDie praktische Prüfung Dreiachs wird durch den Prüfungsrat abgenommen und besteht aus zwei Teilen, die im Protokoll für die Praxisprüfung dokumentiert werden:
- Prüfungsteil Überlandflug
Der Prüfungsteil Überlandflug wird - außer in begründeten Ausnahmefällen - vom Prüfer auf dem zweiten Sitz des UL begleitet. Das Nichtbestehen von zwei Prüfungsteilen im Prüfungsteil Überlandflug führt in der Regel zum Nichtbestehen der praktischen Prüfung. Der Prüfer trifft je nach Schwere der vorhandenen Mängel eine begründete Entscheidung. Das Nichtbestehen von drei oder mehr Prüfungsteilen im Prüfungsteil Überlandflug führt zum Nichtbestehen der kompletten praktischen Prüfung. - Prüfungsteil Ziellandungen
Alle drei Ziellandungen müssen mit voll gedrosseltem Motor durchgeführt werden. Der Aufsetzpunkt muss innerhalb des ersten Drittels des vorher festgelegten Ziellandefeldes von 150 m x Bahnbreite erfolgen. Nach Maßgabe des Prüfers kann höchstens eine misslungene Ziellandung wiederholt werden. Von den drei Versuchen müssen alle drei bestanden sein; ein vierter Versuch ist nur zulässig unter besonders schwierigen Wetterbedingungen (z. B. extrem böige Verhältnisse). In diesem Fall sollte der Prüfer erwägen, ob nicht die gesamte Prüfung verschoben werden sollte. Wird der Prüfungsteil Ziellandungen nicht bestanden, muss die praktische Prüfung vollständig wiederholt werden.
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